Terms and conditions only for german speaking market. Full terms and conditions on our website: https://craftworks.at/terms-and-conditions/ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der craftworks GmbH Version 01/2016 GELTUNGSBEREICH 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Verkauf und die Lieferungen von Hardware und Software sowie für Dienstleistungen und Beratungsleistungen, welche die craftworks GmbH (nachfolgend „craftworks“) gegenüber einem Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“) erbringt (nachfolgend die „Aufträge“ oder die „Verträge“). 1.2 Gegenstand eines Auftrages oder Vertrages können insbesondere sein: Verkauf und Lieferung von Hardware und Zubehör Erstellung und Lieferung von Individualsoftware Lieferung von Standardsoftware bzw. Standardsoftware Komponenten Wartung von Hard- und Software Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Software Miete von Software Dienstleistungen bei der Inbetriebnahme von Hard- und Software Beratungsdienstleistungen 1.3 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob in dem Auftrag oder Vertrag auf sie verwiesen wird oder nicht. Sie gelten auch für zukünftige Verträge zwischen craftworks und dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.4 Diese AGB gelten stets in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Auf Wunsch werden dem Vertragspartner die AGB von craftworks zugesandt. 1.5 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch bei Kenntnis durch craftworks nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von craftworks ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Durch Bestellung bei craftworks oder Annahme eines Angebotes von craftworks oder durch einen sonstigen Vertragsabschluss mit craftworks verzichtet der Vertragspartner auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen, insbesondere deren Abwehrklauseln. 1.6 Weicht der mit dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag von diesen AGB ab, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor. 1.7 craftworks ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung tritt mit Verständigung des Vertragspartners in Kraft und gilt sodann für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Geschäfte. 1.8 craftworks weist den Vertragspartner darauf hin, dass Angestellte von craftworks nicht befugt sind, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages oder dieser AGB hinausgehen. VERTRAGSABSCHLUSS 2.1 Angebote und Kostenvoranschläge von craftworks sind bis zum Vertragsabschluss mit dem Vertragspartner stets freibleibend und unverbindlich. 2.2 Mit einer Bestellung bei craftworks erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot. 2.3 Ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und craftworks kommt zustande, wenn craftworks nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot des Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. VERTRAGSGEGENSTAND / LEISTUNGSUMFANG 3.1 Allgemeines 3.1.1 Vertragsgegenstand ist das jeweilige Kauf-, Miet-, Leasing-, Leih- oder sonstige Rechtsgeschäft und/oder die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung und/oder die Bereitstellung des jeweiligen Services (Dienstes) durch craftworks. 3.1.2 Die Art und der Umfang der von craftworks zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. 3.1.3 Die Auswahl des Mitarbeiters, der eine Dienstleistung erbringt, erfolgt durch craftworks. craftworks ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter jederzeit durch andere Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu ersetzen. craftworks ist weiters berechtigt, die Leistungen auch durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. 3.1.4 craftworks behält sich vor, die mit dem Vertragspartner vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung oder Verbesserung handelsüblich, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig oder unter Berücksichtigung der Interessen von craftworks für den Vertragspartner zumutbar ist. 3.1.5 Erbringt craftworks kostenlose Dienste und Leistungen, so können diese von craftworks ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt werden. 3.1.6 Sofern craftworks im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt, räumt craftworks dem Vertragspartner eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung in seinem Betrieb zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei craftworks. 3.2 Besondere Bestimmungen zu fremder Software (Standardsoftware) 3.2.1 Bezieht der Vertragspartner von craftworks lizenzierte Software Dritter, ist er bei Nutzung dieser Software verpflichtet, die ihm von craftworks übermittelten Lizenzbestimmungen (Nutzungsbestimmungen) einzuhalten. Mit der Bestellung von lizenzierter Software Dritter bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfangs und der Lizenzbestimmungen dieser Software. 3.2.2 Die Lieferung von Standardsoftware oder Standardsoftware-Komponenten erfolgt zu den im Einzelfall festgelegten Bedingungen. Im Zweifel wird dem Vertragspartner lediglich eine unbefristete, nicht exklusive, unübertragbare Nutzungsbewilligung eingeräumt. Nutzungsrechte an Standardsoftware, die gegen Bezahlung eines regelmäßigen Entgelts zur Nutzung eingeräumt werden, fallen mit Aufhebung der entsprechenden Vereinbarung, spätestens aber in Fällen des Verzugs mit der Entgeltzahlung trotz schriftlicher Nachfristsetzung an craftworks zurück. 3.2.3 Hinsichtlich von craftworks bei Dritten zugekaufter und an den Vertragspartner weiterlizenzierter Software vereinbaren die Vertragsparteien den Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung, insbesondere für Softwarefehler. craftworks hat jedoch ihr gegenüber ihrem Lieferanten zustehende Ansprüche an den Vertragspartner abzutreten. 3.2.4 Bezieht der Vertragspartner Software, die als „Publicdomain“, „Freeware“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die nicht von craftworks erstellt wurde, wird von craftworks keinerlei Gewähr und Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat die, für solche Software vom jeweiligen Rechteinhaber angegebenen Lizenzbestimmungen (Nutzungsbestimmungen) zu beachten. 3.2.5 Mit der Bereitstellung von Software zur Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung durch craftworks bestätigt der Vertragspartner, dass er zur Durchführung der Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung berechtigt ist. 3.2.6 Der Vertragspartner hat craftworks vor Ansprüchen wegen Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos zu halten. 3.3 Besondere Bestimmungen zu von craftworks erstellter Software (Individualsoftware) 3.3.1 Bei individuell von craftworks erstellter Software ist der Leistungsumfang im Vertrag durch eine Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei craftworks. Im Zweifel wird dem Vertragspartner lediglich eine unbefristete, nicht exklusive, unübertragbare Nutzungsbewilligung eingeräumt. Nutzungsrechte an der Software, die gegen Bezahlung eines regelmäßigen Entgelts zur Nutzung eingeräumt werden, fallen mit Aufhebung der entsprechenden Vereinbarung, spätestens aber in Fällen des Verzugs mit der Entgeltzahlung trotz schriftlicher Nachfristsetzung an craftworks zurück. 3.3.2 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass geringfügige Mängel der Software aus der Natur des Vertragsgegenstandes nicht zur Gänze ausgeschlossen werden können. Sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden ist, übernimmt craftworks keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass (i) die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht; oder (ii) die gelieferte Software mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet; oder (iii) die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen; oder (iv) alle Softwarefehler behoben werden können. 3.3.3 Ausgenommen von Gewährleistung und Haftung der craftworks sind insbesondere Mängel, die durch unsachgemäße Installation seitens des Vertragspartners oder Dritter, durch unzulässige Betriebsbedingungen sowie atmosphärische oder statische Entladung, durch natürlichen Verschleiß, durch unsachgemäße Bedienung, durch geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, durch Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, durch nicht zulässige Bearbeitung der Software durch den Vertragspartner oder Dritte sowie durch den Transport der Ware zurückzuführen sind. 3.3.4 Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. 3.3.5 Wird von craftworks gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Vertragspartner nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. 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