Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Informationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der abilis GmbH regeln den Verkauf und die Lieferung von Waren, die Bereitstellung von Softwarelizenzen und die Erbringung von Dienstleistungen durch die abilis GmbH für jeden Auftraggeber, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist. Widerruf- und Rücktrittsrecht Auf Unternehmenskunden sind die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht anwendbar. Daher steht dem Auftraggeber kein entsprechendes Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag zu. Die abilis GmbH räumt ein solches auch nicht ein, solange vertraglich keine abweichende Regelung vereinbart wird. Darüber hinaus wird dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zugestanden, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Eigentumsvorbehalt Die an den Auftraggeber gelieferte Ware oder Softwarelizenzen bleiben bis zur endgültigen Kaufentscheidung und Bezahlung der entstandenen Forderungen Eigentum der abilis GmbH. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die abilis GmbH erlischt das Recht des Auftraggebers zur Weiterverwendung der Ware bzw. der Softwarelizenzen. Bereits ausgelieferte Waren müssen an die abilis GmbH zurückgeschickt werden. Handelt es sich bei der gelieferten Ware um Softwarelizenzen, so sind sämtliche vom Auftraggeber angefertigten Softwarekopien und alle während der Nutzung der Softwarelizenz erstellten Dateien und Dokumente an die abilis GmbH zu übergeben oder zu löschen. Vertragsende Unterstützung bei Vertragsende Unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung werden die Vertragspartner zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Betriebsübergabe an den Auftraggeber oder an einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten zusammenarbeiten. Unterlagen und Daten Mit Beendigung eines Einzelvertrages oder sämtlicher Einzelverträge gibt die abilis GmbH dem Auftraggeber auf Anforderung alle Unterlagen und Daten heraus, die der abilis GmbH vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem beendeten Leistungsschein oder Vertrag erhalten hat. Die abilis GmbH wird sämtliche Kopien, Unterlagen oder Daten, von denen der Auftraggeber keine Herausgabe wünscht, löschen bzw. vernichten und dem Auftraggeber die Löschung/Vernichtung schriftlich bestätigen. Dies gilt nicht für Korrespondenz und andere nach gesetzlichen Vorschriften aufzubewahrende Dokumente oder für Dokumente, die zum Verbleib bei der abilis GmbH bestimmt sind. Elektronisch gespeicherte Daten wird die abilis GmbH dem Auftraggeber zu marktüblichen Konditionen unverzüglich in einem verkehrsüblichen Format entweder auf elektronischen Datenträgern oder online übermitteln. Überprüfung Überwachung und Berichterstattung Sofern vertraglich vereinbart, wird die abilis GmbH ein Überwachungssystem unterhalten, das das Auftreten von Leistungsstörungen erkennt. Soweit vertraglich nicht abweichend vereinbart, muss das Überwachungssystem so beschaffen sein, dass Leistungsstörungen jederzeit während der Betriebszeit sofort nach ihrem Auftreten erkannt und protokolliert werden. Alle zu Mess- und Überwachungszwecken von der abilis GmbH gesammelten Daten sind Geschäftsgeheimnisse vom Auftraggeber, an denen ihm die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zustehen. Vorbehaltlich weitergehender Aufbewahrungspflichten, z.B. aus Gesetzen, wird die abilis GmbH die Daten jeweils bis zum Ablauf des auf das Vertragsjahr der Datenspeicherung folgenden Vertragsjahres bei sich archivieren. Überprüfungsrecht Der Auftraggeber ist jederzeit dazu berechtigt, die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen der abilis GmbH und insbesondere die Einhaltung der Leistungspflichten der abilis GmbH zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Einhaltung der Datensicherungs- und Back-up-Vereinbarungen in angemessenen Zeitabständen nach vorheriger Ankündigung zu überprüfen. Jeder Vertragspartner trägt die mit einer Prüfung verbundenen Kosten selbst. Vertraulichkeit Vertrauliche Informationen Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist es, vertrauliche Informationen angemessen zu schützen. Die abilis GmbH und Auftraggeber verpflichten sich daher dazu, im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassene vertrauliche Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und in keiner Weise an Dritte herauszugeben. Des Weiteren verpflichten sich die Vertragspartner dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Weitergabe vertraulicher Informationen durch Mitarbeiter zu verhindern. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die die abilis GmbH oder der Auftraggeber dem jeweils anderen Vertragspartner offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von einem objektiven Beobachter aus der Natur der Sache erkennbar als vertraulich zu behandeln eingestuft würden. Verbleibendes Wissen Die Vertragspartner dürfen die im Gedächtnis ihrer Mitarbeiter gespeicherten Ideen, Konzepte, Know-how und Techniken (verbleibendes Wissen) aus den vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit stehen, frei nutzen, sofern dadurch keine Schutzrechte (wie Patent- oder Urheberrechte) des jeweils anderen Vertragspartners oder von Dritten verletzt werden. Durch die Offenlegung vertraulicher Informationen im Sinne dieser Ziffer gegenüber Mitarbeitern des Informationsempfängers ist dieser außerdem nicht darin beschränkt, diese Mitarbeiter nach billigem Ermessen einzusetzen. Gewährleistung Für Neuwaren, Softwarelizenzen und Dienstleistungen wird die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre beschränkt, sofern in einem Wartungsvertrag zwischen den Vertragspartnern keine andere Regelung vereinbart ist. Höhere Gewalt Sollten die Vertragspartner durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die nicht in seiner Macht liegen, z.B. Streik, Aussperrungen, Sabotage, Terrorakte, Kriegseinwirkung, Schäden an technischen Einrichtungen ganz oder teilweise behindert sein, ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, so ruhen dieselben bis zur Beseitigung der störenden Ursachen und ihren Folgen. Solange ein Ereignis höherer Gewalt andauert, sind der zur Leistungserbringung verpflichtete Vertragspartner sowie der zur Gegenleistung (Vergütung) verpflichtete Vertragspartner von ihrer Verpflichtung befreit. Eine Berufung auf höhere Gewalt ist nur möglich, wenn der betroffene Vertragspartner den anderen Vertragspartner unverzüglich und möglichst schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf seine vertraglichen Pflichten, insbesondere auf die Erbringung der Leistungen, benachrichtigt. Nach Beendigung der „höheren Gewalt“ wird der gehinderte Vertragspartner den anderen Vertragspartner unverzüglich hierüber benachrichtigen und seine vertraglichen Pflichten wieder erfüllen. Haftung Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen der abilis GmbH, falls der Auftraggeber gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Die abilis GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die durch das Fehlen der von ihr garantierten Eigenschaften entstanden sind. Davon ausgenommen sind jedoch Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, weil im Rahmen des Vertragszwecks dringend benötigte und zugesagte Mitarbeiter der abilis GmbH aus von der abilis GmbH nicht zu vertretenden Gründen wie höhere Gewalt, Streik oder ähnlichem nicht zur Verfügung stehen. Des Weiteren haftet die abilis GmbH unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die die abilis GmbH oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für andere als die genannten Schäden ist die Haftung innerhalb eines Vertragsjahres der Höhe nach insgesamt auf den Betrag der Vergütung beschränkt, die der Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des jeweiligen Schadensereignisses im gesamten Vertragsverhältnis an die abilis GmbH zu zahlen hatte, wobei die Haftungshöchstgrenze 5.000.000,00 € beträgt. Sollten ab Beginn des Vertragsverhältnisses noch nicht 12 Monate vergangen sein, wird die Haftungshöchstgrenze dadurch errechnet, dass die seit Beginn des Vertragsverhältnisses gezahlte Vergütung entsprechend hochgerechnet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die abilis GmbH haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Dies gilt auch dann, wenn die abilis GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Außerordentliche Kündigung Beide Vertragspartner können die abgeschlossenen Verträge aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Sofern nicht Gefahr in Verzug ist oder der Auftraggeber den Vertrag wegen schwerwiegender Nichterreichung von Leistungsanforderungen (bzw. Service Levels) kündigen darf, gelten hierbei folgende Voraussetzungen: In einem Schreiben, das innerhalb von 60 Tagen ab Kenntnis des wichtigen Kündigungsgrundes dem anderen Vertragspartner zugehen muss, sind die Gründe für die Kündigung detailliert darzulegen und eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung des wichtigen Kündigungsgrundes zu setzen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der vertragsbrüchige Vertragspartner die Erbringung der Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn • ein Vertragspartner in so schwerwiegender Weise gegen essentielle Vertragsbestimmungen über die Datenverarbeitung, Sicherheitsmaßnahmen oder Vertraulichkeit verstößt, dass dies von dem anderen Vertragspartner nicht hingenommen werden kann; • dem Auftraggeber durch ein der abilis GmbH zurechenbares Verhalten ein Schaden entsteht und die abilis GmbH die Schadensregulierung unter Berufung auf die Haftungsregelung in diesem Dokument verweigert. Ein wichtiger Kündigungsgrund für die Kündigung liegt ebenfalls dann vor, wenn • der andere Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, • er das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder • wenn ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Nutzungsrechte und Lizenzen Grundsatz Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass die abilis GmbH dem Auftraggeber die Nutzung von Softwarelizenzen, von sonstigen Schutzrechten und von Wissensobjekten nur dann und nur in der Art und dem Umfang einräumt, wie dies einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den entwickelten Produkten bei der abilis GmbH. Standardsoftware von Dritten Bei einer einzelvertraglich ausdrücklich vereinbarten Beistellung von Standardsoftware von Dritten räumt die abilis GmbH dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht entsprechend den Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Dritten ein. Die abilis GmbH wird dem Auftraggeber die Lizenzbedingungen der Dritten vor Vertragsschluss zur Kenntnis bringen. Abtretungs- und Verpfändungsverbot Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen die abilis GmbH dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. Datenschutz Ist der Auftraggeber auf Grund geltender Datenschutzgesetze dazu verpflichtet, einer Einzelperson Informationen im Hinblick auf die Kundendaten zur Verfügung zu stellen, so wird die abilis GmbH dem Auftraggeber in angemessenem Umfang gegen angemessene Vergütung dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen. Soweit im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Leistungen für Dritte Die abilis GmbH ist nicht daran gehindert, Leistungen ähnlich den einzelvertraglich vereinbarten für Dritte zu erbringen, wenn dabei die gesetzlichen Bestimmungen zu den gewerblichen Schutzrechten beachtet werden und die Vertraulichkeit durch die abilis GmbH gewährleistet wird. Weisungsbefugnis Der Auftraggeber hat gegenüber den von der abilis GmbH eingesetzten Mitarbeitern keine Weisungsbefugnisse. Schriftform Ergänzungen und Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch Faxschreiben, nicht jedoch durch elektronische Post (E-Mails) erfüllt. Soweit eine schriftliche Unterrichtung vorgesehen ist, kann diese auch per E-Mail erfolgen. Sollte dies technisch nicht möglich sein, erfolgt die Unterrichtung telefonisch oder auf andere Weise und wird nach Wiederverfügbarkeit des E-Mail-Systems bestätigt. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Verträge und schriftliche Dokumente werden prinzipiell in Deutsch abgefasst, sofern nicht anders vereinbart. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist am Sitz der abilis GmbH (Karlsruhe). Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vertraglich explizit vereinbarter Bedingungen zwischen der abilis GmbH und Auftraggebern ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Ansonsten gelten anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, sofern sich die Vertragsparteien nicht einvernehmlich auf eine einzelvertragliche Regelung verständigen (können).