Lizenzvereinbarung / AXP Exchange Sync Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) wird zwischen Ihnen und der Axperience AG (Axperience) für die Erteilung einer Lizenz für die Software und deren Benutzung geschlossen; die Lizenz umfasst das Modul „AXP Exchange Sync“ für die Standard Software Microsoft Dynamics 365 for Operations mit allen Versionen und Funktionalitäten (Software/Produkt). Unter diese EULA fallen auch alle zugehörigen Medien, Drucksachen und elektronischen Dokumente, die Ihnen im Rahmen des Erwerbs der Software zugänglich gemacht werden. Zukünftige Ausgaben der Software können Änderungen dieser EULA vorsehen. Durch die Benutzung der Software stimmen Sie allen Bedingungen dieser EULA zu. Sollten Sie einer der Bestimmungen dieser EULA nicht zustimmen, bitten wir Sie, alle Kopien der Software, die sich in Ihrem Besitz befinden, unverzüglich zu löschen oder zu vernichten. Die Nachfolgenden Bestimmungen regeln Art und Umfang der Ihnen im Rahmen der erworbenen Lizenz zustehenden Benutzungsrechte. 1 Lizenzerteilung Wir erteilen Ihnen hiermit eine Lizenz zur Benutzung des Produkts für unbestimmte Dauer. Die erteilte Lizenz ist nichtausschliesslich und nicht übertragbar. Die von Ihnen erworbene Lizenz ist an die Anzahl Ihrer lizenzierten Dynamics 365 for Operations Benutzer gekoppelt. Im Falle einer Erhöhung der Anzahl dieser Benutzer ist der Differenzbetrag in die entsprechende neue Lizenzkategorie zu entrichten. Die Preise der Lizenz können dem Bestellformular entnommen werden. Eine Reduktion der Benutzer ergibt keinerlei Ansprüche auf Rückvergütung von bereits bezahlten Lizenzkosten. 2 Einschränkungen Soweit in dieser EULA nicht ausdrücklich vorgesehen, dürfen Sie weder direkt noch indirekt: (i) Ihre Lizenzrechte an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen oder abtreten oder eine Unterlizenz für diese Lizenzrechte vergeben oder die Software für Dienstleistungen Dritter benutzen oder benutzen lassen; (Sie erkennen an, dass jede versuchte Übertragung, Abtretung, Vergabe einer Unterlizenz oder Benutzung unwirksam ist.); (ii) Produktfehler korrigieren oder das Produkt in sonstiger Weise verändern oder anpassen oder dekompilieren, entschlüsseln, disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder versuchen, einen Quellcode oder zugrunde liegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder Programmierungen oder Interoperabilitäts-Schnittstellen des Produkts oder im Produkt enthaltene oder bei der Benutzung des Produkts erstellte Dateien zu rekonstruieren oder zu ermitteln oder das Produkt in anderer Weise auf eine von Menschen lesbare Form zurückzuführen; (iii)technische Schutzmaßnahmen (TPM) im Produkt umgehen oder ein Verfahren zu deren Umgehung zur Verfügung stellen; (iv) das Produkt in einer Weise benutzen, die in dieser EULA nicht ausdrücklich von Axperience genehmigt ist. 3 Geheimhaltung Das Produkt enthält wesentliche Bestandteile (z. B. Organisation, Algorithmen, Logik), die wir als vertrauliche Informationen behandeln; es handelt sich dabei um Betriebsgeheimnisse, die Axperience, deren Lieferanten oder Lizenzgebern gehören, einschließlich der Strukturen einzelner Programme und der zugehörigen SchnittstellenInformationen. Sie haben die Software vertraulich zu behandeln und eine Offenlegung seiner vertraulichen Aspekte zu verhindern. Lizenzvereinbarung / AXP Exchange Sync Version 1 Seite 2 von 4 Axperience AG • Gewerbestrasse 12 • 8800 Thalwil Telefon 044 722 59 60 • www.axperience.ch 4 Vorbehalt von Rechten Sie erkennen an, dass alle Rechte des geistigen Eigentums an der Software Axperience und deren Lizenzgebern gehören. Die Rechte an der Software werden als Lizenz vergeben (nicht verkauft). Sie haben außer den in dieser EULA eingeräumten Rechten keine weiteren Rechte oder Ansprüche an der Software. Axperience und deren Lizenzgeber behalten das Eigentum an allen Kopien des Produkts und behalten sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser EULA nicht ausdrücklich eingeräumt werden. 5 Datenschutz Axperience und Sie haben die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu beachten. Axperience nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die einschlägigen Datenschutzgesetze. Axperience erfasst, verarbeitet und verwendet Ihre Daten für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben. 6 TPMs Die Software kann TPMs, wie z. B. einen Lizenzschlüssel oder einen Code enthalten, mit dem unbegrenztes Kopieren verhindert oder - je nach der von Ihnen erworbenen Lizenz - die Nutzungszeit oder die Funktionalität begrenzt werden können. Sie erklären sich ebenfalls damit einverstanden, dass Ihr Produkt automatisch mit Axperience Kontakt aufnimmt, um bestimmte Informationen zu erhalten. 7 Gebühren Sie verpflichten sich, alle Gebühren gemäss der vereinbarten Zahlungsbedingungen an Axperience zu bezahlen. Die Gebühren enthalten keine Mehrwert- oder sonstige Steuern. Sämtliche Gebühren sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Der Verzug des Kunden tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Axperience ist berechtigt, ab Verzugseintritt den gesetzlichen Verzugszins sowie angefallene Spesen in Rechnung zu stellen. Scheinen Zahlungsansprüche der Axperience als gefährdet, können Leistungen ausgesetzt oder von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. 8 Laufzeit und Kündigung Wartungsverträge verlängern sich am Ende Ihrer Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Ende des jeweils laufenden Jahres von Ihnen durch schriftliche Mitteilung an Axperience gekündigt werden. Wir können diese EULA und Ihre Berechtigung zur Nutzung der Software ganz oder teilweise fristlos kündigen und sonstige Rechtsbehelfe einlegen, wenn Sie gegen eine Ihrer Verpflichtungen verstoßen. Nach der Kündigung haben Sie jede Benutzung der Software zu beenden, alle Kopien der Software mit sämtlichen Komponenten zu vernichten oder auf Verlangen von Axperience diese Kopien und Komponenten an uns zurückzusenden. Wichtiger Hinweis: Die Artikel 2, 3, 4, 6, 7 und 10-16 dieser EULA bleiben auch nach Beendigung des Vertrags verbindlich und durchsetzbar. 9 Gewährleistung Wir gewährleisten maximal für zwei Jahre ab dem Datum, an dem die Software bei ihnen eingegangen ist, dass diese frei von wesentlichen Mängeln ist. Die oben angegebenen Regelungen beeinträchtigen nicht die übrigen Rechte, die Ihnen nach dem Gesetz zustehen. Die Behebung von Mängeln erfolgt für Sie unentgeltlich. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, missbräuchliche, fehlerhafte oder unnormale Verwendung, einen Virus oder eine Benutzung nach der Bereitstellung eines Upgrade zurückzuführen ist. MIT AUSNAHME DER OBEN AUFGEFÜHRTEN FÄLLE WIRD DIE SOFTWARE DEM BENUTZER “WIE BESEHEN” ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. AXPERIENCE GARANTIERT NICHT DAFÜR, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN SPEZIFIKATIONEN ODER FUNKTIONEN IHREN BEDÜRFNISSEN ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE UNUNTERBROCHEN Lizenzvereinbarung / AXP Exchange Sync Version 1 Seite 3 von 4 Axperience AG • Gewerbestrasse 12 • 8800 Thalwil Telefon 044 722 59 60 • www.axperience.ch ODER FEHLERFREI BETRIEBEN WERDEN KANN ODER DASS MÄNGEL DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN KÖNNEN. AXPERIENCE GARANTIERT NICHT DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE ZUSAMMEN MIT FREMDSOFTWARE ODER ANDEREN PRODUKTEN DRITTER BETRIEBEN WERDEN KANN. FERNER WIRD NICHT GARANTIERT, DASS DIE SOFTWARE ODER SPEZIELL ENTWORFENE VERSIONEN AUCH FÜR ZUKÜNFTIGE VERSIONEN VON MICROSOFT DYNAMICS 365 FOR OPERATIONS ERHÄLTLICH SEIN WERDEN. 10 Schutzrechtsgarantie a. Ansprüche von Dritten. Axperience verteidigt Sie gegen Ansprüche oder legt erhobene Ansprüche durch Vergleich bei, die gegen Sie erhoben werden, weil die Software angeblich ein Patentrecht, gewerbliches Muster, industrielles Design, Urheberrecht, Betriebsgeheimnis oder Warenzeichen in dem Land verletzt, in dem das Produkt verkauft oder Sie mit Supportleistungen unterstützt werden, sofern Sie (1) Axperience unverzüglich von der Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich verständigen, (2) Axperience in der Abwehr des Anspruchs unterstützen sowie (3) Axperience die alleinige Vollmacht einräumen, die erforderlichen Abwehrmassnahmen oder Abmachungen zu treffen. Axperience trägt alle Kosten solcher Abwehrmassnahmen und aussergerichtlichen Abmachungen sowie alle rechtskräftig festgelegten Kosten und Schadenersatzzahlungen. b. Rechtsbehelfe. Ist die Geltendmachung derartiger Ansprüche wahrscheinlich, steht es Axperience frei, die Software und/oder die Supportleistung abzuändern, allfällig erforderliche Lizenzen zu beschaffen, oder durch ein anderes mindestens gleichwertiges Produkt bzw. Arbeitsergebnis zu ersetzen. Ist keine der oben genannten Alternativen wirtschaftlich sinnvoll, erstattet Ihnen Axperience (1) bei Retournierung des Produktes bis zwölf (12) Monate nach Auslieferung dessen Kaufpreis, danach dessen aktuellen Netto-Buchwert, oder bei Ansprüchen, die sich auf schutzrechtsverletzende Supportleistungen beziehen, den Betrag, welchen Sie während zwölf (12) Monaten für die betreffenden Supportleistungen resp. den Gesamtbetrag, welchen Sie bezahlt haben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. c. Haftungsausschluss: Axperience haftet nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, die dadurch hervorgerufen wurden, dass: 1. Die Software oder eine Supportleistung von Ihnen oder einem Dritten modifiziert oder verändert wird; 2. Sie sich nicht an die Spezifikationen oder die Vertragsdokumente halten; oder 3. Sie die Software oder eine Supportleistung in Kombination mit Produkten, Software oder Dienstleistungen verwenden, welche nicht von Axperience stammen. d. Abschliessende Aufzählung. Die vorstehenden Bestimmungen (a-c) enthalten alle Verpflichtungen von Axperience bei Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen 11 Haftungsbeschränkung Mit Ausnahme bei einer Haftung für Personenschäden und bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schädigung, ist die kumulierte Haftung von Axperience auf den Betrag beschränkt, welchen Sie für das Produkt oder für Supportleistungen während der Dauer einer wesentlichen Vertragsverletzung, jedoch längstens während einer Dauer von 12 (zwölf) Monaten, bezahlt haben, welches oder welche jeweils Gegenstand der betreffenden Forderung bilden. Axperience haftet in keinem Fall für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden (einschliesslich z.B. Schäden durch Stillstandszeiten, entgangenem Gewinn, nicht realisierter Gewinne/Einsparungen, Verdienstausfall, Mehraufwendungen, Kosten und Ersatz für die von Ihnen getätigte Beschaffung von Ersatzprodukten oder –leistungen und Verlust oder Wiederherstellung von Daten und/oder Software). Vorbehalten bleibt eine allfällige weitergehende zwingende Haftung nach anwendbarem Recht. 12 Schadloshaltung Sie verpflichten sich, Axperience, deren Partnerorganisationen oder Tochtergesellschaften, Vorstandsmitglieder, Beauftragte und Angestellte von allen Ansprüchen, Verlusten, Klageverfahren oder Schadenersatzansprüchen, einschließlich angemessener Anwaltshonorare, freizustellen und schadlos zu halten, die von einem Dritten aufgrund eines von Ihnen begangenen Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser EULA, einer von Ihnen fahrlässig begangenen Handlung oder eines schuldhaften Verhaltens und/oder eines Verstoßes Ihrerseits gegen geltende Gesetze geltend gemacht werden. Lizenzvereinbarung / AXP Exchange Sync Version 1 Seite 4 von 4 Axperience AG • Gewerbestrasse 12 • 8800 Thalwil Telefon 044 722 59 60 • www.axperience.ch 13 Vollständige Vereinbarung Bei dieser EULA handelt es sich um die vollständige Vereinbarung über die Software; sie ersetzt alle früheren oder gegenwärtigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Zusicherungen, welche die Software betreffen. Diese EULA hat Vorrang vor allen gegensätzlichen oder zusätzlichen Bestimmungen in Bestellungen, Aufträgen, Anerkennungen, Bestätigungen oder sonstigen, von Ihnen ausgestellten Dokumenten - selbst wenn diese von Axperience unterzeichnet und zurückgesandt wurden, oder wenn Bestellungen oder sonstige Dokumente von Ihnen das Gegenteilige aufführen. Sollten die Bestimmungen der Verkaufsbedingungen, die häufig gestellten Fragen (FAQs), Leitlinien oder Programme von Axperience im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser EULA stehen, haben die Bestimmungen dieser EULA Vorrang. 14 Gerichtsstand und Rechtswahl Auf diese Vereinbarung und alle Aufträge kommt Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Es ist die ausdrückliche Entscheidung der Parteien, sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder eines Auftrages, welche nicht gütlich beigelegt werden können, ausschliesslich dem Handelsgericht des Kantons Zürich zu unterbreiten. Ein Weiterzug ans Bundesgericht bleibt vorbehalten. Befinden sich der Ort des Produkterwerbs oder Ihr Domizil in den USA, Südamerika oder in Kanada, unterliegt diese EULA den Gesetzen des Staates New York, USA, unter Ausschluss der in diesen Gesetzen enthaltenen kollisionsrechtlichen Bestimmungen (und unter Ausschluss des Uniform Commercial Code), und die Parteien stimmen bedingungslos und unwiderruflich der alleinigen rechtlichen Zuständigkeit des Gerichtsstands Manhattan, New York, zu. Die Parteien verzichten bezüglich der obigen Bestimmungen auf alle Einwendungen zum Zwecke der Klageerhebung, Einleitung gerichtlicher Schritte oder Verfahren, die sich auf diese EULA beziehen. 15 Sonstiges (i) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich. (ii) Mit keiner der in dieser EULA ausdrücklich oder stillschweigend enthaltenen Bestimmungen wird beabsichtigt, gesetzliche Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu verletzen. (iii)Weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte des Kunden hieraus dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Axperience an Dritte übertragen werden. Das Gleiche gilt für sämtliche Aufträge. (iv)Die Überschriften wurden lediglich für eine übersichtlichere Gliederung eingefügt; sie dienen keinem sonstigen Zweck und sollen nicht in die Auslegung einbezogen werden. 16 Mitteilungen Mitteilungen haben schriftlich zu erfolgen. E-Mail ist ausreichend. Mitteilungen sind an folgende Adresse zu richten: Axperience AG Gewerbestrasse 12 8800 Thalwil Schweiz Email: info@axperience.ch Copyright © 2014 Axperience AG. Alle Rechte vorbehalten. Alle genannten Marken sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.